Betriebliche Altersvorsorge

Das Renteneintrittsalter und die Kosten im Alter steigen, die Leistungen aus der gesetzlichen Rente jedoch sinken. Diese Entwicklung hat Bergader den Anlass gegeben, Ende 2019 ein einheitliches und zukunftweisendes Versorgungssystem einzuführen, das nicht nur die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung, sondern auch einer ergänzenden Einkommensvorsorge bietet.

Voraussetzungen:

  • Ihr arbeitet bei Bergader und habt eure Probezeit bestanden
  • Ihr wandelt monatlich mindestens 50 € eures Brutto-Einkommens in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung um

Unsere Versorgungsträger:

Hamburger Pensionskasse und Allianz Direktversicherung

Folgende Förderungen sichert Bergader bei Teilnahme an diesem System zu:

Hamburger Pensionskasse

  • Für alle Tarif-Mitarbeiter zahlt Bergader jährlich 1000 Euro als betriebliche Altersvorsorge in die Hamburger Pensionskasse ein.
  • Auf der Entgeltabrechnung wird deshalb diese tarifliche Arbeitgeberzulage auf monatlicher Basis (1000 Euro/12 = 83,33 Euro bezogen auf Vollzeit) dargestellt.
  • Die sogenannte Standmitteilung (vorher: Kontoauszug) wird 1x jährlich im Mai/Juni veröffentlicht und kann über das Online-Portal der Hamburger Pensionskasse abgerufen werden unter www.hhpk.de
  • Alle, die ihre Standmitteilung nicht bis Ende Juni online abrufen, erhalten sie automatisch per Post mit der Entgeltabrechnung. ​​​​​​​

    Zugangsdaten zum Online-Portal:

    • Für die Anmeldung (Login) benötigt ihr eure Bestandsnummer bzw. eure E-Mail-Adresse und euer Kennwort.
    • Die Bestandsnummer findet ihr auf jedem Brief, den ihr von der Hamburger Pensionskasse erhalten habt – häufig im Betreff oder auf dem Dokument oben rechts.
    • Ihr könnt euch jederzeit mit dem Initialkennwort anmelden. Das Initialkennwort findet ihr auf der Rückseite einer alten Standmitteilung (früher: Kontoauszug) oder auf eurem Begrüßungsschreiben.

     

    Hamburger Pensionskasse – Berufsunfähigkeit

    • Für alle Tarif-Mitarbeiter zahlt Bergader jährlich 180,- Euro als Berufsunfähigkeitsversicherung in die Hamburger Pensionskasse ein.
    • Auf der Entgeltabrechnung wird deshalb diese tarifliche Arbeitgeberzulage auf monatlicher Basis (180 Euro/12 = 15 Euro bezogen auf Vollzeit) dargestellt.

    Eure Fragen zur Betriebliche Altersvorsorge 2.0

    In welchem Alter sollte man teilnehmen?

    „Am besten fangen Mitarbeiter früh an, über den Betrieb für ihr Alter zu sparen. Der Zinseszinseffekt macht aus kleinen Raten ein hübsches Kapital. Denn je früher jemand mit dem Sparen beginnt, desto mehr kommt heraus und das eben nicht nur, weil er mehr einzahlt. Entscheidend ist der Zinseszinseffekt, der auch aus kleinen monatlichen Summen schrittweise eine ansehnliche Summe macht.“
    (Quelle: Stiftung Warentest, „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“)

    Lohnt sich die Teilnahme auch wenige Jahre vor der Rente?

    Ja, denn ihr profitieret auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial— Altersvorsorge im Betrieb“ die Absicherung auch Mitarbeitern über 55 Jahren empfohlen.

    Was passiert, wenn ich mir die Teilnahme nicht mehr leisten kann?

    Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber zu verringern oder einzustellen. Die Beiträge und Leistungen werden der neuen Situation angepasst. Die erreichte Anwartschaft der Versorgung bleibt bestehen.

    Welche Möglichkeiten bestehen bei langer Krankheit oder Elternzeit?

    In diesem Zeitraum stellt ihr in der Versorgungszusage die Beitragszahlung ein (Verringerung der Leistung). Kehrt ihr wieder an den Arbeitsplatz zurück, kann die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden.

    Hat die Entgeltumwandlung auch "Nebenwirkungen"?

    Wenn ihr Teile eures Bruttolohns in Versorgungslohn umwandeln, zahlen ihr dafür keine Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch sinkt euer sozialversicherungspflichtiges Einkommen, und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden geringer.

    Das hat zur Folge, dass ihr später etwas weniger gesetzliche Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommen. Diese Einbußen sind aber gering: Die gesetzliche Rente sinkt z. B. um etwa 0,82 € pro Monat je 1.000 € umgewandeltem Entgelt im Jahr.

    Dafür sparen ihr heute Sozialabgaben, und diese Ersparnis fließt in eine gut verzinste betriebliche Altersvorsorge mit hohem Arbeitgeberanteil. Am Ende erhaltet ihr dadurch eine deutlich höhere Gesamt-Rente.

    Auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld kann sich etwas verringern – das spielt aber nur eine Rolle, wenn ihr diese Leistungen überhaupt benötigen. Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV 2.0) überwiegen deutlich.

    Sind Leistungen aus der bAV steuerpflichtig und in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner beitragspflichtig?

    In der Regel sind alle Rentenleistungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden, steuerpflichtig. Wie hoch eure Steuer im Rentenalter ausfallen wird, hängt von eurer persönlichen Situation im Rentenalter ab. Sofern ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert seit, habt ihr aus Versorgungsbezügen Beiträge in die GKV und die gesetzliche

    Pflegeversicherung (GPV) zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt das grundsätzlich auch.