Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Unser oberstes Anliegen ist es, Unfälle zu vermeiden, um sowohl gesundheitliche Beeinträchtigungen als auch betriebliche Störungen zu verhindern. Die Prävention von Arbeitsunfällen steht dabei an allen Standorten an erster Stelle. 

Wir legen großen Wert darauf, den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Unsere speziell ausgebildeten Fachkräfte setzen sich mit höchstem Engagement für dieses Ziel ein. Die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter bildet eine entscheidende Grundlage für unseren Erfolg. Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind unverzichtbare Bestandteile unseres täglichen Arbeitsumfelds.

Arbeitsschutzbrillen

Solltet ihr eine Arbeitsschutzbrille benötigen, erhaltet ihr einen Berechtigungsschein. Mit diesem könnt ihr in allen Fielmann-Filialen eine passende Arbeitsschutzbrille beziehen.

Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Die Betriebsvereinbarung „Bildschirmarbeitsplatzbrille“ gilt für alle Mitarbeiter, bei deren Arbeitsplatz es sich per Definition um einen Bildschirmarbeitsplatz mit G37-Untersuchung handelt. Vollständige Betriebsvereinbarung am Empfang einsehbar. Nähere Infos gibt‘s über eure Führungskräfte. 

Betriebsärztin

Die Termine finden in regelmäßigen Abständen statt und werden über den MyBergader-Kalender bekannt gegeben. Die Einladung zu turnusmäßigen Vorsorgeuntersuchungen erfolgt automatisch.

Gehörschutz / Otoplasten

Otoplastische Ohrstöpsel, also individuell angepasster Gehörschutz, filtern schädlichen Lärm, während Alarmsignale und Stimmen hörbar bleiben. Durch Lärm, auch in Bereichen, wo kein Gehörschutz vorgeschrieben ist, kann der Hörsinn unwiederbringlich geschädigt werden. Mehr Infos bekommt ihr bei euren Führungskräften.

Sicherheit am Arbeitsplatz: 6 Taburegeln

Persönliche Schutzausrüstung

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz

 

Grundlagen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Die einfachste Erklärung des Unterschieds ist, dass die Arbeitssicherheit das Ziel des Arbeitsschutzes ist. Dementsprechend kann man Arbeitsschutz als die Maßnahmen ansehen, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Arbeitssicherheit ist demnach auch ein Teil des Arbeitsschutzes.

Was versteht man unter einem Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, das Gesundheitsschäden oder Tod verursachen kann. Die gesetzliche Unfallversicherung haftet, und bei einem Ausfall von mindestens drei Tagen ist eine Meldung an die Behörde erforderlich.

Wer ist unser Unfallversicherungsträger?

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)  Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes und weitere. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind Kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert.

Wie ist Arbeitssicherheit bei Bergader organisiert?

Arbeitssicherheit wird durch den Bergader Arbeitssicherheitsausschuss gelenkt. Die Mitglieder sind: Unternehmer, Betriebsrat, Schwerbehinderten Vertretung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Der Arbeitssicherheitsausschuss tagt vier Mal im Jahr je Werk. Aufgehängt ist das Thema zentral in der EHS-Abteilung. Diese steht allen beteiligten Parteien unterstützend und beratend zur Verfügung.

Arbeitsunfall & richtiges Verhalten

Was muss ich als Mitarbeiter bei einem Arbeitsunfall beachten?
  1. Unfall melden und in das (digitale) Verbandsbuch eintragen
  2. An einen Durchgangsarzt wenden. Dieser ist qualifiziert für die Aufnahme von Arbeitsunfällen.
  3. Bei der Aufklärung und Unfalluntersuchung mitwirken
    Warum muss ich alle Verletzungen am Arbeitsplatz melden und ins Verbandsbuch eintragen?

    Egal, ob kleine Verletzung oder schwerer Arbeitsunfall: Fehlt die Dokumentation im Verbandsbuch, kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Übernahme der Behandlungskosten verweigern. Daher solltet ihr jede Verletzung melden und ins Verbandsbuch eintragen.

    Kann ich Arbeitsschutz-Themen selbst einbringen?

    Ja, über den Arbeitssichterheitsausschuss. Dies kann über die Vorgesetzten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sicherheitsbeauftragten oder den Betriebsrat erfolgen.

    Versicherungsschutz

    Bin ich als Minijobber versichert?

    Minijobber sind ebenfalls gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sie noch nicht zur Unfallversicherung angemeldet hat. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie für Teil- und Vollzeitbeschäftigte.

    Bin ich im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit versichert?

    Im Homeoffice oder bei Telearbeit besteht Versicherungsschutz wie im Betrieb. Bei mobiler Arbeit gilt der Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie auf der Unternehmensstätte, inklusive Wege zur Toilette oder Nahrungsaufnahme. Der Schutz erstreckt sich auch auf den direkten Hin- und Rückweg zur Kinderbetreuung, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

    Kontakt: BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

     

    Bezirksverwaltung München

    Streiflacher Straße 5a
    82110 Germering
    Telefon: 089 89466-0
    E-Mail: bv.muenchen@bgn.de

    www.bgn.de/kontakt/anreise-bezirksverwaltung-muenchen/

    Hauptverwaltung und Geschäftsbereich Prävention

    Dynamostraße 7-11
    68165 Mannheim
    Fon: 0621 4456-0

    Sicherheitsregeln