- Mitarbeiter mit PC-Arbeitsplatz: Urlaubsantrag über ZEUS Webworkflow
- Mitarbeiter im Produktionsbereich: Teams beantragen ab Oktober mindestens vier Wochen Urlaub für das Folgejahr
- Anträge, die nicht fristgerecht (bis KW 47) abgegeben werden, werden nachrangig berücksichtigt.
- Übrige Urlaubstage können über das Terminal beim Vorgesetzten beantragt werden. Er muss dann innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden – nach dieser Frist gilt er als genehmigt wie beantragt.
- Die Mitarbeiter beantragen zwischen 01.09. und 31.10. ihren Urlaub für das Folgejahr über das Terminal. Dabei müssen bereits 5 Wochen festgelegt werden.
- Anträge, die nicht fristgerecht abgegeben werden, werden nachrangig berücksichtigt.
- Übrige Urlaubstage können über das Terminal beim Vorgesetzten beantragt werden. Er muss dann innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden – nach dieser Frist gilt er als genehmigt wie beantragt.
Grundsätze zur Urlaubsplanung:
- Im Rahmen der jährlichen Urlaubsplanung dürfen keine Mitarbeiter benachteiligt werden. Vorgesetzte und der Betriebsrat sind dafür verantwortlich, ausreichend Erholungsphasen zu planen und zu genehmigen.
- Wochenenden, die an die Urlaubswoche angrenzen, sollen nicht mit Arbeit verplant werden. Der Arbeitsbeginn nach dem Urlaub sollte vorab geregelt werden und Wochenenden vor dem Urlaub müssen beantragt werden.
- Es gibt keine Zeiträume, in denen kein Urlaub genommen werden darf, allerdings können bereichsspezifische Spitzenzeiten die Genehmigung einschränken.
- Mitarbeiter mit Kindern (BPK: bis einschl. 14. Lebensjahr, WKW: bis einschl. 18. Lebensjahr), die Betriebs- oder Schulferien haben, genießen Urlaubsvorrang, ebenso Mitarbeiter, die pflege- oder schutzbedürftige Personen betreuen.
- Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem vermittelt der Betriebsrat.