Entgeltabrechnung / Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsauszahlung erfolgt in zwei Teilen:

  • Teil 1: das vertraglich vereinbarte Grundgehalt (inkl. Abzug für Speisen & Getränke) – bereits zum Ende des laufenden Monats
  • Teil 2: Zuschläge, Zulagen und weitere variable Entgeltbestandteile – spätestens bis zum 3. Werktag des Folgemonats

Diese Regelung gilt für alle Mitarbeitenden, die Zuschläge oder Zulagen erhalten. Mitarbeitende ohne variable Entgeltbestandteile (z. B. in der Verwaltung) erhalten ihr Gehalt weiterhin in einer Auszahlung.

💻 Die Gehaltsabrechnung mit dem gesamten Auszahlungsbetrag wird euch wie gewohnt im Anschluss per E-Mail (nach Unterschrift einer Einverständniserklärung) oder Post zur Verfügung gestellt.