Arbeitszeit

Hinweis: Sofern nicht anders angegeben, gelten die nachfolgenden Regelungen und Grundsätze für alle Standorte (Deutschland) gleichermaßen.

Arbeitszeitregelung Verwaltung Waging

Seit 1. September 2015 gilt in der Verwaltung eine Gleitzeitregelung. Sie ist für Tarifmitarbeiter, Tarifmitarbeiter mit Mehrarbeitsregelung, Teilzeitmitarbeiter und außertarifliche Mitarbeiter (AT) gültig:

Montag – Donnerstag:

  • Kernzeit: 09:00 – 15:00 Uhr
  • Gleitzeit: 05:30 – 09:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr

Freitag:

  • Kernzeit: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Gleitzeit: 05:30 – 09:00 Uhr und 12:00 – 20:00 Uhr

Weitere Regelungen:

  • Ihr dürft euren Arbeitsplatz nach Absprache mit dem Vorgesetzten auch während der Kernzeit verlassen. In jeder Organisationseinheit muss zwischen 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr jedoch mindestens eine Person anwesend sein.
  • Aufgrund der besonderen Anforderungen sind die Poststelle, der Empfang, die Käseläden und der Außendienst ausgenommen. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
  • Die Übertragung eurer Plusstunden auf den nächsten Monat erfolgt automatisch – ihr müsst nichts mehr dafür tun.
  • Ab 90 Plusstunden bzw. ab 40 Minusstunden wird gemeinsam mit eurer Führungskraft ein verbindlicher Abbau- bzw. Aufbauplan erstellt.

Pausenregelung

  • Das deutsche Arbeitszeitgesetz gibt die Pausenregelung vor. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit muss die Pause mindestens 30 Minuten lang sein, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.

  • Pausen, die nicht gebucht werden, werden gemäß dem Arbeitszeitgesetz minutengenau abgezogen.

Homeoffice

Unsere aktuelle Regelung (seit 01.01.2025) umfasst einen Tag Homeoffice pro Woche. Unter bestimmten Gründen kann ein zweiter Homeoffice-Tag pro Woche beantragt werden. Alle Infos zur Beantragung und zum Nachtrag der Arbeitszeit (= Buchungskorrektur) findet ihr hier: Aktuelle Homeoffice-Regelung

Umkleide- und Wegezeiten | Waging

Seit 1. Oktober 2015 gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Waging, die Arbeitskleidung tragen, die Betriebsvereinbarung zu Umkleide- und Wegezeiten. Das System sammelt die Zeiten in Sekunden – sobald eine volle Minute erreicht ist, wird diese angezeigt und gutgeschrieben.

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Umkleide- und Wegezeiten | Bad Aibling

Seit 29.01.2016 gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bad Aibling, die Arbeitskleidung tragen, die Betriebsvereinbarung zu Umkleide- und Wegezeiten.

Laut Betriebsvereinbarung erhält jeder betroffene Mitarbeiter pro tatsächlich geleistetem Arbeitstag eine Arbeitszeitgutschrift in Höhe von 10 Minuten, um die Dauer der Umkleidezeit und die dadurch entstandenen innerbetrieblichen Wegezeiten pauschal abzugelten.

ZEUS: Zeiterfassung, Buchungen (Urlaub, Zeitausgleich etc.)

Unsere Zeiterfassung läuft über das System ZEUS X. Mehr erfahren