Beschwerdestelle AGG | Allgemeins Gleichbehandlungsgesetz

„Wir handeln schnell, fair und partnerschaftlich.“ – so steht es nicht nur theoretisch in unserer Unternehmensphilosophie. Auch in der täglichen Praxis ist uns der faire Umgang miteinander sehr wichtig. Um dies jederzeit zu gewährleisten, haben wir eine Beschwerdestelle rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) eingerichtet. Sie soll uns alle bei eventuellen Ungerechtigkeiten unterstützen und für Klärung sorgen. Die Details sind in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt.​​​​​​​

Das AGG-Team kümmert sich um folgende Themen:

 

  • Benachteiligungen, Belästigung, Mobbing und Diskriminierung bezüglich folgender Kriterien:
    – “Rasse” (Begriff hergeleitet aus der Auffassung des Rassismus) oder ethnische Herkunft
    – Geschlecht
    – Religion oder Weltanschauung
    – Behinderung
    – Alter
    – Sexuelle Identität
  • Sexueller Belästigung
  • Mobbing allgemein​​​​​​​

Wichtiger Hinweis: Konflikte oder Ungerechtigkeiten, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, könnt ihr natürlich ebenfalls bei der Beschwerdestelle einreichen. Diese Anfragen werden allerdings – nach Abstimmung mit dem Beschwerdenehmer – an andere Stellen zur Klärung weitergeleitet. Wir empfehlen deshalb, bei anderen Themen direkt auf die Personalabteilung oder den Betriebsrat zuzugehen.

Ansprechpartner & Kontakt

Sabine Ortbauer

Personalabteilung

Tel: 08681 – 404 – 138

Vertretung:
Nadine Diener-Eglseer

Goran Denic

Gesamtbetriebsrat

Tel: 08681 – 404 – 260

Vertretung:
Christian Harant

So erreicht ihr das AGG-Team:

 

  • Persönliches Gespräch
  • Per Telefon
  • Per E-Mail: beschwerde@bergader.de
  • Per Post: Bergader Privatkäserei GmbH, z.H. Beschwerdestelle, Weixlerstraße 16, 83329 Waging am See

Selbstverständlich könnt ihr euch auch jederzeit an alle Betriebsräte vor Ort wenden.

Schulungen zum Thema AGG

 

  • Alle Mitarbeiter erhalten jedes Jahr eine spezielle SAM-Schulung mit dem Titel „AGG“ -> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Darin werden bereits viele der genannten Themen ausführlich behandelt.
  • Interessierte Mitarbeiter und Führungskräfte können sich gerne – auch ohne konkreten Grund – zu einer Einführungsschulung anmelden, in der der Prozess und die Details zur Betriebsvereinbarung näher erläutert werden.