Beschwerdestelle AGG | Allgemeins Gleichbehandlungsgesetz
„Wir handeln schnell, fair und partnerschaftlich.“ – so steht es nicht nur theoretisch in unserer Unternehmensphilosophie. Auch in der täglichen Praxis ist uns der faire Umgang miteinander sehr wichtig. Um dies jederzeit zu gewährleisten, haben wir eine Beschwerdestelle rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) eingerichtet. Sie soll uns alle bei eventuellen Ungerechtigkeiten unterstützen und für Klärung sorgen. Die Details sind in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt.
Das AGG-Team kümmert sich um folgende Themen:
- Benachteiligungen, Belästigung, Mobbing und Diskriminierung bezüglich folgender Kriterien:
– “Rasse” (Begriff hergeleitet aus der Auffassung des Rassismus) oder ethnische Herkunft
– Geschlecht
– Religion oder Weltanschauung
– Behinderung
– Alter
– Sexuelle Identität - Sexueller Belästigung
- Mobbing allgemein
Wichtiger Hinweis: Konflikte oder Ungerechtigkeiten, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, könnt ihr natürlich ebenfalls bei der Beschwerdestelle einreichen. Diese Anfragen werden allerdings – nach Abstimmung mit dem Beschwerdenehmer – an andere Stellen zur Klärung weitergeleitet. Wir empfehlen deshalb, bei anderen Themen direkt auf die Personalabteilung oder den Betriebsrat zuzugehen.
Ansprechpartner & Kontakt
Sabine Ortbauer
Personalabteilung
Tel: 08681 – 404 – 138
Vertretung:
Nadine Diener-Eglseer
Goran Denic
Gesamtbetriebsrat
Tel: 08681 – 404 – 260
Vertretung:
Christian Harant
So erreicht ihr das AGG-Team:
- Persönliches Gespräch
- Per Telefon
- Per E-Mail: beschwerde@bergader.de
- Per Post: Bergader Privatkäserei GmbH, z.H. Beschwerdestelle, Weixlerstraße 16, 83329 Waging am See
Selbstverständlich könnt ihr euch auch jederzeit an alle Betriebsräte vor Ort wenden.
Schulungen zum Thema AGG
- Alle Mitarbeiter erhalten jedes Jahr eine spezielle SAM-Schulung mit dem Titel „AGG“ -> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Darin werden bereits viele der genannten Themen ausführlich behandelt.
- Interessierte Mitarbeiter und Führungskräfte können sich gerne – auch ohne konkreten Grund – zu einer Einführungsschulung anmelden, in der der Prozess und die Details zur Betriebsvereinbarung näher erläutert werden.
