Arbeitsunfall

Alle Unfälle, einschließlich Verkehrsunfälle (z.B. Unfall auf dem Weg zw. Wohnung und Arbeitsstätte), die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, müssen dem Betrieb gemeldet werden. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen muss binnen 3 Tagen eine Unfallmeldung des Betriebes bei der BGN eingehen.

Ersthelfer

Die im Betrieb ausgebildeten Ersthelfer, die in kleinen Notfällen zur Seite stehen.

Defibrillatoren

Die Defibrillation ist eine Behandlungsmethode gegen lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen. Die automatisierten, externen Defibrillatoren können grundsätzlich durch jede Person verwendet werden, die praktische Anwendung im Unternehmen sollte jedoch vorzugsweise durch die betrieblichen Ersthelfer erfolgen.

  • Waging: Erste-Hilfe-Kasten und jeweils einen Defibrillator findest du an der Zentrale im Verwaltungsgebäude und im Erste-Hilfe-Raum (Zugang über den Eingang A der Produktion bei den Umkleiden).
  • Bad Aibling: Erste-Hilfe-Kasten findest du in den jeweiligen Abteilungen, einen Defibrillator im Schichtmeisterbüro.

Durchgangsarzt

Führt ein Arbeitsunfall vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit, muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Eine Übersicht aller Durchgangsärzte erhältst du bei der Abteilung EHS.

  • Standort Waging: D-Ärzte in den Krankenhäusern Traunstein und Trostberg
  • Standort Bad Aibling: D-Ärzte in der RoMed Klinik in Bad Aibling

Krankentransport

  • Die Entscheidung über einen Krankentransport trifft grundsätzlich die Führungskraft bzw. der Ersthelfer in Rücksprache mit dem Verletzten.
  • Geringfügig erscheinende Verletzungen: Es kann ausreichen, den Transport im PKW oder Taxi durchzuführen.
  • Schwere Verletzungen: Das Unternehmen ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass jeder Verletzte, der eines Transportes zum Arzt / Krankenhaus bedarf, fachgerecht befördert wird und diese Transportmöglichkeit für den Verletzten beschafft. (Notruf: 0-112)

Digitales Verbandbuch

Jeder Beinaheunfall, Wegeunfall, Betriebsunfall sowie Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss schriftlich im Verbandbuch festgehalten werden – nur dann wird der Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft als solcher anerkannt.