Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

HinSchG – kurz zusammegefasst

  • Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern hat zum Ziel, eine sichere Umgebung für Mitarbeiter zu schaffen, die Verstöße, Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten im Unternehmen melden möchten. Hier können Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind oder einer Straftat gleichkommen, gemeldet werden. 
  • Es stellt sicher, dass Hinweisgeber vor möglichen negativen Folgen geschützt werden und legt klare Richtlinien für die Bearbeitung solcher Hinweise fest.
  • Anders als im AGG sind wir hier an strenge Fristen im Bezug auf unsere Rückmeldungen an euch gebunden.
  • Ähnlich wie bei einem Compliance-Vorfall nutzt bitte die E-Mail-Adresse compliance@bergader.de für eure Meldungen bzw. Beschwerden. Oder ihr meldet euch direkt beim zuständigen Compliance-Beauftragten (telefonisch oder persönlich). 
    Innerhalb von sieben Tagen bekommt ihr eine Rückmeldung auf euren Hinweis. 
    Einen ersten Zwischenstandbericht erhaltet ihr von uns nach drei Monaten.  

Alles rund ums HinSchG

Schutz des Hinweisgebers

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern hat zum Ziel, eine sichere Umgebung für Mitarbeiter zu schaffen, die Verstöße, Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten im Unternehmen melden möchten. Hier können Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind oder einer Straftat gleichkommen, gemeldet werden. Es stellt sicher, dass Hinweisgeber vor möglichen negativen Folgen geschützt werden und legt klare Richtlinien für die Bearbeitung solcher Hinweise fest. Anders als im AGG sind wir hier an strenge Fristen im Bezug auf unsere Rückmeldungen an euch gebunden.  

Unternehmen sind hier in der Pflicht

Als Unternehmen sind wir verpflichtet, das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern fristgerecht umzusetzen. Wir nehmen diese Verpflichtung sehr ernst. Die notwendigen Schritte sind eingeleitet um hier ein effektives Handeln in Bezug auf das „HinSchG“ zu gewährleisten. Dies beinhaltet die klare Kommunikationsstruktur, Informationswege, Schulungen und Benennung der Ansprechpartner sowie die Umsetzung geeigneter Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen.

Hinweise werden vertraulich behandelt

Unsere oberste Priorität liegt darin, eine offene und transparente Arbeitskultur zu fördern, in der ihr eure Bedenken und Hinweise ohne Angst vor negativen Konsequenzen äußern könnt. Wir möchten euch versichern, dass alle eingehenden Hinweise sorgfältig und vertraulich behandelt werden.

Vielen Dank für eure Zusammenarbeit und euer Verständnis in dieser Angelegenheit. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass unser Unternehmen weiterhin auf einer soliden Grundlage ethischer Standards und Integrität aufbaut.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Teil des Compliance-Systems, das seit Jahren erfolgreich bei uns installiert ist:

Meldevorgang

Was kann gemeldet werden?

Es können insbesondere Verstöße gemeldet werden, die folgende Bereiche betreffen:

  • Bestechung und Korruption
  • Betrug
  • Kartell- oder Wettbewerbsrecht
  • Insiderhandel
  • Geldwäsche
  • Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen
  • Diebstahl/ Veruntreuung/ Missbrauch unternehmenseigener Ressourcen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Datenschutz
  • Verbraucherschutz
  • Produktsicherheit
  • Sexuelle Belästigung, Mobbing, Diskriminierung, Bedrohung, Gewalt, o.ä.
  • Internationale Menschenrechts- oder Umweltstandards (gilt auch für Fehlverhalten eines Zulieferers)
  • Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien oder anderes Fehlverhalten

Wo kann ich eine Meldung abgeben?

Wir haben eine interne Meldestelle installiert. Ähnlich wie bei einem Compliance-Vorfall nutzt bitte die E-Mail-Adresse compliance@bergader.de für eure Meldungen bzw. Beschwerden. Anonyme Möglichkeit per Post (siehe Kontakt weiter unten).

Zusätzlich haben wir bei Prof. Dr. Kark einen zusätzlichen Meldekanal einrichten lassen. Dort könnt ihr euch mit Meldungen an unabhängige und neutrale Rechtsanwälte als sog. „Ombudspersonen“ wenden.

Wie läuft das Meldeverfahren ab?

Nachdem ihr die Meldung über einen der oben genannten Meldewege abgegeben habt, erhaltet ihr eine Eingangsbestätigung und die Meldung wird geprüft. Soweit möglich, werdet ihr möglicherweise um weitere Informationen gebeten. Erforderlichenfalls werden daraufhin angemessene Folgenmaßnahmen ergriffen. Folgemaßnahmen können bspw. eine interne Untersuchung, Abhilfemaßnahmen oder die Einschaltung bestimmter Behörden darstellen. Innerhalb von drei Monaten wird die hinweisgebende Person über geplante oder ergriffene Maßnahmen und deren Gründe informiert.

Wie wird mit meiner Meldung umgegangen? Werde ich vor möglicher Benachteiligung geschützt?

Die interne Meldestelle und die Vertrauenspersonen sichern der hinweisgebenden Person und für die im Hinweis genannten Personen absolute Vertraulichkeit zu. Die Identität der Person wird nur weitergegeben, wenn diese vorher ausdrücklich zugestimmt hat oder gesetzliche Gründe dafür bestehen.

Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind nach dem HinSchG verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dazu gehören alle ungerechtfertigten Nachteile wie beispielsweise: eine Kündigung, eine Abmahnung, die Versagung einer Beförderung oder auch Mobbing. Die interne Meldestelle wird konsequent gegen solches Verhalten vorgehen.

Interne HinSchG-Beauftragte

Sabine Ortbauer
Tel.:  +49 8681 404-138
E-Mail: compliance@bergader.de

Anonyme Möglichkeit per Post:

Bitte ein Kuvert mit dem Stichwort „COMPLIANCE“ beschriften und adressieren an: 
Bergader Privatkäserei 
COMPLIANCE
Weixlerstraße 16
83329 Waging am See​​​​​​

Bei Bedarf erhaltet ihr beschriftete Briefumschläge am Empfang

Externer HinSchG-Beauftragter

Prof. Dr. Andreas Kark

Telefon: +49 (0) 163 766 7960

Email: ombudsmann@compliance-consultancy.de

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html%20

www.bundesjustizamt.de