Homeoffice-Regelung

Unsere aktuelle Regelung (ab 01.01.2025) umfasst einen Tag Homeoffice pro Woche. Unter bestimmten Gründen kann ein zweiter Homeoffice-Tag pro Woche beantragt werden.

Grundsätzliches:

Der Antrag sollte rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) über den Zeus Web Workflow gestellt werden. Sollte ein zweiter Tag Homeoffice innerhalb einer Woche benötigt werden, ist es wichtig, dass der Grund für diesen zusätzlichen Tag im Begründungsfeld beim Fehlzeitenantrag und nochmal bei der Buchungskorrektur eingetragen wird.

 

Außerdem gilt:

  • Tatsächliche Zeiten melden, keine pauschalen Zeiten
  • Buchungskorrektur unmittelbar nach Beendigung der Homeoffice-Arbeit melden.
  • Halbe Homeoffice-Tage (nur Ausnahmefälle) zählen als 1 Tag Homeoffice

Gründe für einen weiteren Tag Homeoffice:

  • Mitarbeiter, die eine einfache Fahrtstrecke von mehr als 40 km haben oder deren Fahrtdauer regelmäßig 40 Minuten überschreitet.
    In diesem Fall bitte Fahrtstrecke oder Fahrtdauer als Grund eintragen.
  • Mitarbeiter mit vorab vereinbarten Sonderfällen.
    In diesem Fall bitte vereinbarter Sonderfall als Grund eintragen.
  • Mitarbeiter mit sozialen Ausnahmesituationen bzw. besonderen Belastungen im sozialen Umfeld (Pflege naher Angehöriger usw.).
    In diesem Fall bitte Ausnahmesituation als Grund eintragen

Antragsprozess (ZEUS: Fehlzeitantrag)

Der erste Tag Homeoffice in der Woche kann, wie gehabt, beantragt werden.

Für die Beantragung eines zweiten Tages Homeoffice innerhalb einer Woche muss der Grund im ZEUS-Antrag als Korrekturtext mit angegeben werden.

Arbeitszeit nachtragen (ZEUS: Buchungskorrektur)

Bitte beachtet, dass dieser Grund beim zweiten Homeoffice-Tag pro Woche auch bei der Buchungskorrektur angegeben werden muss. (Es genügt, nur bei der ersten „Kommt“-Buchung in der Früh die Fehlzeit “Home Office” und den Korrekturtext zu melden.)