Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeit (AU)
Krankmeldung & AU-Bescheinigung
Mitarbeiter Produktionsbereiche:
- Bitte meldet euch im Krankheitsfall baldmöglichst, spätestens vor Schichtbeginn, telefonisch oder per E-Mail in eurer Abteilung bzw. bei eurem Vorgesetzten.
- Sollte auf eine E-Mail keine Rückmeldung erfolgen, bitte zusätzlich noch eine telefonische Meldung platzieren.
Wichtiger Hinweis: Krankmeldung über Mitarbeiter-App (MyBergader Chat) reicht nicht aus!
Wenn ihr krank seid, müsst ihr euren Vorgesetzten oder Schichtleiter telefonisch informieren. Nur so können wir schnell reagieren und eure Schicht entsprechend planen.
Mitarbeiter Verwaltung:
Bitte informiert euren Vorgesetzten spätestens bis 8 Uhr über ihre Arbeitsunfähigkeit
Ausstellung der AU:
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Ob die AU-Bescheinigung ab dem 1. oder 3. Krankheitstag erforderlich ist, richtet sich nach eurem Arbeitsvertrag.
Verlängerung der AU:
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Bitte informiert euren Vorgesetzten spätestens um 11 Uhr am letzten Tag eurer AU, ob eine Verlängerung erforderlich ist oder ob ihr die Arbeit wiederaufnehmen könnt.
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Fällt das Ende der AU auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Rückmeldung bereits am letzten Arbeitstag davor.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit dem 01.01.2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
So funktioniert’s:
- Euer Arzt übermittelt die AU elektronisch an die Krankenkasse.
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Wir als Arbeitgeber rufen die Daten dort ab und tragen diese in der Zeiterfassung ein.
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Bis die Krankenkasse die Daten übermittelt, bleibt die Fehlzeit als „Krank ohne Schein“ stehen.
Für die elektronische Abfrage benötigen wir folgende Informationen:
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Wann geht ihr zum Arzt?
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Ab wann seid ihr krankgeschrieben?
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Wie lange wurdet ihr krankgeschrieben?
Entgeltfortzahlung
Bergader leistet gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz eine Entgeltfortzahlung (aktuell bis zu 6 Wochen), wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Sonderregelung bei neuen Arbeitsverhältnissen:
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Wenn ihr innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn eures Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig werdet, übernimmt die Krankenkasse die Abwesenheitstage.
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Bitte weist eure Arbeitsunfähigkeit in diesem Fall mit einer AU-Bescheinigung direkt bei eurer Krankenkasse nach.
