Rauchen

  • Rauchen ist auf dem Betriebsgelände nur auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
  • Für Raucherpausen muss ausgestempelt werden.
  • Bitte beachtet, dass auf den Wegen zwischen den Gebäuden bzw. vom Parkplatz kommend nicht geraucht werden darf. 

Waging:

Raucherhäuschen vor dem Eingang A und hinter dem Verwaltungsgebäude

Bad Aibling:

Raucherplatz schräg gegenüber des Haupteingangs

Genuss von Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln

Im Betrieb ist der Genuss von Alkohol nicht gestattet. Ausnahmen bilden Feierlichkeiten, die vom Betrieb veranstaltet werden. Ausnahmen müssen beim Vorgesetzten gemeldet werden. Der Genuss von Cannabis und anderen Rauschmitteln ist in keinem Fall gestattet.