Betriebsrat bei Bergader

Gesamtbetriebsrat

Als standortübergreifendes Gremium haben wir das Ziel, auch auf Betriebsratsebene das Zusammenwachsen der Standorte voranzutreiben. Im Gesamtbetriebsrat beschäftigen wir uns z. B. mit standortübergreifenden Vereinbarungen. Die Mitglieder des Betriebsratsgremiums werden in Deutschland alle vier Jahre gewählt.

Betriebsrat für euren Standort / Bereich

Ergänzend zum Gesamtbetriebsrat gibt es an beiden Produktionsstandorten einen eigenen Betriebsrat, der sich für standortspezifische Themen und Maßnahmen einsetzt.

  • Betriebsrat Waging: zuständig für alle Bereiche der Bergader Privatkäserei GmbH; dazu zählen der Unternehmensstandort Waging, unsere Käseläden in Waging, Traunstein und Bad Aibling und unser Außendienst
  • Betriebsrat Bad Aibling: zuständig für alle Bereiche der Wendelstein Käsewerk GmbH (ohne Käseladen/Werksverkauf)​​​​​

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert die Eingliederung besonders schutzbedürftiger und/oder schwerbehinderter Menschen bei Bergader. Sie wird ebenfalls alle vier Jahre neu gewählt.

SBV

Jugend- und Ausbildungsvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung aller jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und aller Auszubildenden unter 25 Jahren und arbeitet dabei eng mit Betriebsrat zusammen. Bei Bergader ist die JAV in der Regel an beiden Standorten vertreten und wird alle zwei Jahre neu gewählt.

Unsere Aufgaben:

Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Außerdem hat ihn die Belegschaft gewählt, damit er ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und entsprechende Maßnahmen im Unternehmen beantragt. Und das ist noch längst nicht alles! Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats, die in § 80 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) geregelt sind, gehören auch:

  • Anregungen von Arbeitnehmer/-innen und der JAV entgegennehmen und wirkt gegebenenfalls durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Ihre Umsetzung hin
  • Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft NGG im Zusammenhang mit Tarifvertrag
  • Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig – insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg
  • Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
  • Vorbereitung & Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb
  • Förderung der Eingliederung besonders schutzbedürftiger Personen und schwerbehinderter Arbeitnehmer/-innen
  • Förderung der Eingliederung ausländischer ArbeitnehmerInnen im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmer/-innen
  • Sicherung der Beschäftigung im Betrieb
  • Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes

Kontakt Gewerkschaft NGG

Manuel Halbmeier
Geschäftsführer der Region
Rosenheim-Oberbayern

Tel.: 08031 / 140 30
Fax: 08031 / 140 30 19
E-Mail: region.rosenheim-oberbayern@ngg.net