Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Unser oberstes Anliegen ist es, Unfälle zu vermeiden, um sowohl gesundheitliche Beeinträchtigungen als auch betriebliche Störungen zu verhindern. Die Prävention von Arbeitsunfällen steht dabei an allen Standorten an erster Stelle. 

Wir legen großen Wert darauf, den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Unsere speziell ausgebildeten Fachkräfte setzen sich mit höchstem Engagement für dieses Ziel ein. Die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter bildet eine entscheidende Grundlage für unseren Erfolg. Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind unverzichtbare Bestandteile unseres täglichen Arbeitsumfelds.

Top 6 Taburegeln für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Persönliche Schutzausrüstung

Häufige Fragen zum Thema Arbeitsschutz

Arbeitsschutz vs. Arbeitssicherheit

Die einfachste Erklärung des Unterschieds ist, dass die Arbeitssicherheit das Ziel des Arbeitsschutzes ist. Dementsprechend kann man Arbeitsschutz als die Maßnahmen ansehen, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Arbeitssicherheit ist demnach auch ein Teil des Arbeitsschutzes.

Wer ist Unfallversicherungsträger? 

Arbeitssicherheit bei Bergader

Arbeitssicherheit wird durch den Bergader Arbeitssicherheitsausschuss gelenkt. 
Mitglieder sind: Unternehmer, Betriebsrat, Schwerbehinderten Vertretung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

Der Arbeitssicherheitsausschuss tagt vier Mal im Jahr je Werk. Aufgehängt ist das Thema zentral in der EHS-Abteilung. Diese steht allen beteiligten Parteien unterstützend und beratend zur Verfügung.

Können Mitarbeiter Themen in den Arbeitssicherheitsausschuss geben?

Was versteht man unter einem Arbeitsunfall?

Warum Verletzungen am Arbeitsplatz melden & ins Verbandsbuch notieren?

Egal ob kleine Verletzung oder schwerer Arbeitsunfall, fehlt die Dokumentation im Verbandsbuch, kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Übernahme der Behandlungskosten verweigern. Daher stets melden und Eintrag im Verbandsbuch vornehmen.

Was gibt es für mich als Mitarbeiter bei einem Arbeitsunfall zu beachten?

  • Unfall melden und in das Verbandsbuch eintragen.
  • An einen Durchgangsarzt wenden. Dieser ist qualifiziert für die Aufnahme von Arbeitsunfällen.
  • Bei der Aufklärung und Unfalluntersuchung mitwirken

Bin ich als Minijobler bei einem Arbeitsunfall ebenfalls versichert?

Bin ich im Homeoffice versichert?
 

BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Bezirksverwaltung München

Streiflacher Straße 5a
82110 Germering
Telefon: 089 89466-0
E-Mail: bv.muenchen@bgn.de

www.bgn.de/kontakt/anreise-bezirksverwaltung-muenchen/ 

Hauptverwaltung und Geschäftsbereich Prävention

Dynamostraße 7-11
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Fon: 0621 4456-0

Sicherheitsregeln