Beschwerdestelle AGG | Allgemeins Gleichbehandlungsgesetz
„Wir handeln schnell, fair und partnerschaftlich.“ – so steht es nicht nur theoretisch in unserer Unternehmensphilosophie. Auch in der täglichen Praxis ist uns der faire Umgang miteinander sehr wichtig. Um dies jederzeit zu gewährleisten, haben wir eine Beschwerdestelle rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) eingerichtet. Sie soll uns alle bei eventuellen Ungerechtigkeiten unterstützen und für Klärung sorgen. Die Details sind in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt.
Die Beschwerdestelle AGG kümmert sich gezielt um folgende Themen:
- Benachteiligungen, Belästigung, Mobbing und Diskriminierung bezüglich folgender Kriterien:– “Rasse” (Begriff hergeleitet aus der Auffassung des Rassismus) oder ethnische Herkunft
– Geschlecht
– Religion oder Weltanschauung
– Behinderung
– Alter
– Sexuelle Identität
- Sexueller Belästigung
- Mobbing allgemein
Wichtiger Hinweis: Konflikte oder Ungerechtigkeiten, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, könnt ihr natürlich ebenfalls bei der Beschwerdestelle einreichen. Diese Anfragen werden allerdings – nach Abstimmung mit dem Beschwerdenehmer – an andere Stellen zur Klärung weitergeleitet. Wir empfehlen deshalb, bei anderen Themen direkt auf die Personalabteilung oder den Betriebsrat zuzugehen.
So erreicht ihr die Beschwerdestelle AGG:
- Persönlich: Unsere Ansprechpartner der Beschwerdestelle AGG stehen euch gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
- Per E-Mail: beschwerde@bergader.de
- Per Post:
Bergader Privatkäserei GmbHz.H. Beschwerdestelle
Weixlerstraße 16
83329 Waging am See - Per Telefon: 08681 – 404 260 (Goran Denic) oder 08681 – 404 138 (Sabine Ortbauer)
Selbstverständlich könnt ihr euch auch jederzeit an alle Betriebsräte vor Ort wenden.
Aktuelle Ansprechpartner der Beschwerdestelle:

Personalabteilung: Sabine Ortbauer
(-138)
Vertretung: Nadine Diener-Eglseeer

Gesamtbetriebsrat: Goran Denic
(-260)
Vertretung: Christian Harant
Schulungen zum Thema AGG
- Alle Mitarbeiter erhalten jedes Jahr eine spezielle SAM-Schulung mit dem Titel „AGG“ -> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Darin werden bereits viele der genannten Themen ausführlich behandelt.
- Interessierte Mitarbeiter und Führungskräfte können sich gerne – auch ohne konkreten Grund – zu einer Einführungsschulung anmelden, in der der Prozess und die Details zur Betriebsvereinbarung näher erläutert werden.
